Einzügige Steigleiter mit Rückenschutz (Bau) Aluminium blank 10,72m

Artikel-Nr.: 510125
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Produktdetails

Technische Daten

Steigtechnik Tragfähigkeit 150 kg
Steighöhe 9.520 mm
Breite außen 520 mm
Holmhöhe 60 mm
Wandabstand 200 mm
Material Aluminium
Leiternzüge einzügig
mit Rückenschutz ja
Produktart Steigleiter

Identifikationsnummern & Klassifikationen

Artikelnummer 510125
EAN / GTIN 4031405934597
Herstellernummer 510125

Beschreibung

Beschreibung:

  • Einzüge Steigleitern nach DIN 18799-1/-3, DIN 14094-1 und DIN EN ISO 14122-4: Abhängig von Auswahl der Norm und der bauseitigen Situation am Ausstieg sind Zusatzkomponenten wie Ausstiegstritt, Geländer und Sicherungstüre erforderlich. Diese sind im Komplettsatz nicht enthalten und müssen separat bestellt werden.
  • Unabhängig von der Steighöhe gilt:
  • Als Absturzsicherung kann entweder Rückenschutz oder Steigschutz verwendet werden (Kombination nicht erlaubt, da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird)
  • Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z.B. G 41), die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u.a. Gesamtsteighöhe, Art der Absturzsicherung) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab
  • Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit erbracht werden
  • Die senkrechte Überschneidung von aufeinander folgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen
  • An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich
  • Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein
  • Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 – 400 mm
  • Beim Ausstieg nach vorne muss die oberste Sprosse auf der Höhe der Ausstiegsebene liegen
  • Bei Steigleitern mit Steigschutz muss bei Durchstiegen der Freifläche vor der Leiter mindestens 800 x 800 mm betragen. Bei Neuanlagen im Bestand sollten diese Maße ebenfalls eingehalten werden.
  • Bei Neuanlagen im Bestand sollten diese Maße ebenfalls eingehalten werden
  • Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 180 mm betragen
  • Die Verbindung zum Steigschutz muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein
  • Für ein sicheres Umgreifen der Seitenholme muss der Freiraum zu angrenzenden Teilen um die Seitenholme herum mindestens 75 mm betragen (mit Ausnahme von Bauteilen die zur Steigleiteranlage gehören)

Merkmal:

  • Außenbreite: 520 mm
  • Bauart: Einzügig
  • Holmhöhe: 60 mm
  • Leiterlänge inkl. Ausstiegsholm: 10720 mm
  • Material: Aluminium
  • Max. Belastbarkeit: 150 kg
  • Montage notwendig: Mit Werkzeug zu montieren
  • Steighöhe: 9520 mm
  • Tritt-Ausführung: Sprossen
  • Wandabstand: 200 mm

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