Compliance
Einhaltung von Gesetzen, Richtlinien und freiwilligen Kodizes bei der Hoffmann SE
Als Europas führender Systempartner für Qualitätswerkzeuge ist unsere Firmenkultur von fairem Wettbewerb geprägt. Die Hoffmann SE führt ihre Geschäfte rechtskonform und integer. Klare und überzeugende Werte sind Voraussetzung für geschäftlichen Erfolg sowie eine gute und nachhaltige Zukunft.
„In unserer Firmenkultur sind Transparenz, Compliance und Integrität feste Bestandteile. Sie bilden die Basis für unser Handeln in der Hoffmann SE. Unser Anspruch ist, dass Entscheidungen im Einklang mit Gesetzen, internen Regelungen und Werten stehen. Nur wenn wir nach diesen Regeln handeln, können wir ein nachhaltig erfolgreiches Unternehmen sein.“
Martin Reichenecker
Vorsitzender des Vorstands
Was ist Compliance?
Compliance bedeutet die Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen und unternehmenseigenen Regeln. Dazu gehören einerseits die Gesetze und behördlichen Vorgaben und andererseits die Regeln, die sich das Unternehmen selbst gesetzt hat, wie bspw. der Umgang mit Geschenken oder Einladungen.
Verhaltensgrundsätze / Code of Conduct der Hoffmann SE
Die Verhaltensgrundsätze geben die Richtlinie für die Organe, leitenden Angestellten und Mitarbeitenden der Hoffmann SE im beruflichen Umfeld vor. Sie basieren auf Integrität, fairem und ethischem Verhalten sowie einem ressourcenschonenden Umgang mit der Umwelt. Sie sind ein wichtiges Element für die nachhaltige, positive Entwicklung von Hoffmann in einem sich stetig verändernden internationalen Umfeld.
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Die Hoffmann SE übernimmt unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschen- und Umweltrechten in der Lieferkette.
Verhaltenskodex für Lieferanten / Supplier Code of Conduct
So wie die Hoffmann SE sich an compliance-konformes Verhalten hält, wird es auch von den Lieferanten erwartet. Hierzu wird jeder Lieferant aufgefordert, sich zu den Grundsetzen des Supplier Code of Conducts zu bekennen.
Verhaltenskodex für Lieferanten / Supplier Code of Conduct herunterladen (PDF)
Meldung von Verstößen
Meldungen zu Verstößen bzw. bei Verdacht auf Verstöße gegen gesetzlich Vorgaben und/oder Richtlinien und Regelungen können Sie postalisch, per E-Mail oder über das Hinweisgebersystem abgeben. Dazu zählen auch Hinweise auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken sowie Rechtsverletzungen entlang unserer globalen Lieferkette.
Einer/m HinweisgeberIn entsteht durch die Abgabe einer Meldung kein Nachteil, sofern diese Meldung in gutem Glauben erfolgt. Die Meldungen sollen nach bestem Wissen und Gewissen abgegeben werden. Wer jedoch leichtfertig oder wissentlich falsche, unberechtigte Vorwürfe und Anschuldigungen erhebt, muss selbst mit Konsequenzen rechnen.